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Pflicht angelegt, nicht umgesetzt

Schulverwaltung für freie Schulen in Sachsen-Anhalt

Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Sachsen-Anhalt, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.

Sachsen-Anhalt auf einen Blick

Schulstatistik und Schulsoftware für Ersatzschulen in Sachsen-Anhalt, Stand 2026/27
ThemaStand Schuljahr 2026/27
LandessoftwareBMS-LSA (Bildungsmanagementsystem Sachsen-Anhalt, Betrieb GISA). § 84f SchulG LSA verpflichtet öffentliche und freie Schulen zu einem landeseinheitlichen Verfahren, Schulträger ohne Nutzung liefern in einem vom Ministerium bestimmten Format; 2026 bündelt BMS-LSA aber erst Personalprozesse und die Online-Schulanmeldung.
MeldewegSchuljahresanfangs- und Schuljahresendstatistik des Statistischen Landesamts, online oder schriftlich per Fragebogen, mit aggregierten Schülerdaten.
Stichtag 2026/27Für 2026/27 nicht gefunden (2025/26: 22.08.2025, Rückgabe bis 01.09.2025).
FinanzhilfeDer Zuschuss wird über die Klassenfrequenz der Statistik gedeckelt (§ 18a SchulG LSA); die Finanzhilfe-Stichtage der Verordnung von 2015 sind nicht verifiziert.
MerkmaleDie Bögen fragen nur Kernmerkmale ab: Schüler insgesamt und weiblich, Geburtsjahr, Herkunftskreis und Bundesland, Staatsangehörigkeit ausländischer Schüler mit Ländercode (etwa Syrien 475), Einschulung vorzeitig, fristgemäß oder verspätet, Versetzung und Fremdsprachen. Religion, Geburtsland und Sprache fehlen.
Altersgemischte GruppenEine Klasse wird beim Schuljahrgang mit den meisten Schülern gezählt.
LehrkräfteLehrkräfte brauchen eine Unterrichtsgenehmigung (§ 16a Abs. 2 SchulG LSA).
BesonderheitFreie Schulen müssen an der zentralen Schülerdatei teilnehmen (§ 84c SchulG LSA).

Was das für Ihre Schulverwaltung heißt

In Sachsen-Anhalt wählen freie Schulen ihre Software selbst – die im Gesetz angelegte Pflicht zur Landessoftware ist noch nicht umgesetzt. Alma führt die Statistikmerkmale am Kind und rechnet mit Berichte & Statistiken Schülerzahlen und Merkmale zum Stichtag, je Jahrgangsstufe, als PDF oder Excel zum Übertragen in den Meldeweg des Landes.

Die Vollständigkeitsprüfung zeigt vor dem Stichtag, bei welchen Kindern Angaben fehlen – mit einem Klick in die Akte. Den Stand am Stichtag hält Alma fest, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen.

Berichte & Statistiken ansehen

Häufige Fragen zu Sachsen-Anhalt

Müssen Ersatzschulen in Sachsen-Anhalt die Landessoftware nutzen?
BMS-LSA (Bildungsmanagementsystem Sachsen-Anhalt, Betrieb GISA). § 84f SchulG LSA verpflichtet öffentliche und freie Schulen zu einem landeseinheitlichen Verfahren, Schulträger ohne Nutzung liefern in einem vom Ministerium bestimmten Format; 2026 bündelt BMS-LSA aber erst Personalprozesse und die Online-Schulanmeldung.
Wie melden freie Schulen in Sachsen-Anhalt die Schulstatistik?
Schuljahresanfangs- und Schuljahresendstatistik des Statistischen Landesamts, online oder schriftlich per Fragebogen, mit aggregierten Schülerdaten.
Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Sachsen-Anhalt?
Für 2026/27 nicht gefunden (2025/26: 22.08.2025, Rückgabe bis 01.09.2025).
Wie hängt die Finanzhilfe in Sachsen-Anhalt an der Schulstatistik?
Der Zuschuss wird über die Klassenfrequenz der Statistik gedeckelt (§ 18a SchulG LSA); die Finanzhilfe-Stichtage der Verordnung von 2015 sind nicht verifiziert.

Quellen

Recherchestand 19. Oktober 2026

  1. Schulgesetz Sachsen-Anhalt (§§ 16a, 18a, 84c, 84f)
  2. Einführung des BMS-LSA (VBE Sachsen-Anhalt, 12.04.2026)
  3. Steckbrief Schuljahresanfangs- und -endstatistik (Sachsen-Anhalt)
  4. SJA-Bogen 2025/26 Zweiter Bildungsweg mit Stichtag (Sachsen-Anhalt)
  5. SJA-Bogen 740 2025/26 (Sachsen-Anhalt)

Die nächste Statistik vorbereiten?

Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.