Schulstatistik
Statistikmerkmale am Kind: Geschlecht, Herkunft, Sprache und Konfession richtig erfassen
Welche Schülerdaten die Schulstatistik verlangt – Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsland, Zuzug, Familiensprache, Konfession, Einschulung – und wie sie datenschutzgerecht erfasst werden.
Die Schulstatistik fragt Merkmale ab, die im Schulalltag sonst kaum eine Rolle spielen: das Geburtsland eines Kindes, das Jahr des Zuzugs nach Deutschland, die Sprache, die in der Familie überwiegend gesprochen wird, die Teilnahme am Religionsunterricht. Fehlen diese Angaben bei der Aufnahme, muss das Sekretariat sie im Herbst bei Dutzenden Familien nachfragen.
Dieser Beitrag zeigt, welche Merkmale die Länder verlangen, wie unterschiedlich sie codiert werden und wie eine Schule sie so erfasst, dass sie für jedes Land passen.
Migrationshintergrund: drei Merkmale statt einem Häkchen
Nach dem Definitionenkatalog der Kultusministerkonferenz liegt ein Migrationshintergrund vor, wenn eines von drei Merkmalen zutrifft: keine deutsche Staatsangehörigkeit, ein nichtdeutsches Geburtsland oder eine nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie. Die Verkehrssprache kam in den Kerndatensatz, weil die Staatsangehörigkeit seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts von 2000 an Aussagekraft verliert. Das Jahr des Zuzugs ergänzt das Geburtsland bei im Ausland geborenen Kindern.
Für die Verwaltung folgt daraus eine einfache Regel: Nicht „Migrationshintergrund ja/nein" speichern, sondern die drei Rohwerte. Daraus lässt sich jede Landesdefinition ableiten – auch die nordrhein-westfälische „Zuwanderungsgeschichte", die als einzige auch Geburtsland und Zuzug der Eltern einbezieht.
Welche Merkmale die Länder verlangen
Die Spannbreite ist groß. Was ein Land verlangt, ist in einem anderen gar nicht zulässig – Berlin etwa schließt die Konfession als Statistikmerkmal ausdrücklich aus.
- Geschlecht: alle 16 Länder, mit den Ausprägungen männlich, weiblich, divers und ohne Angabe
- Staatsangehörigkeit: alle 16 Länder, fast überall genau eine, meist mit Vorrang der deutschen; nur Hessen führt zwei
- Familien- oder Verkehrssprache: 14 Länder in irgendeiner Form
- Konfession: acht Länder, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen
- Geburtsland und Zuzugsjahr: je sechs Länder direkt, weitere indirekt über den Migrationshintergrund
- Teilnahme am Religions-, Ethik- oder LER-Unterricht, teils mit An- und Abmeldung
- Einschulung: Jahr der Ersteinschulung und Art (vorzeitig, fristgemäß, verspätet, zurückgestellt)
- Wohnort als Amtlicher Gemeindeschlüssel, Förderschwerpunkt, Ganztag, Fremdsprachenfolge und Schullaufbahn
Gleiches Merkmal, andere Codes
Hinter einem „ja" stehen in jedem Land andere Codelisten. Beim Geschlecht verwendet Schleswig-Holstein die Schlüssel 1, 2, 4 und 5, Nordrhein-Westfalen 3, 4, 5 und 6, Bayern die Buchstaben M, W, D und oA. Bei der Staatsangehörigkeit nutzen mehrere Länder dreistellige Schlüssel mit Sonderwerten für staatenlos, ungeklärt und ohne Angabe.
Bei der Sprache ist die Spreizung am größten: Schleswig-Holstein führt 42 Sprachschlüssel und zählt Friesisch und Niederdeutsch nicht zum Migrationshintergrund, Bayern fragt nur, ob die Muttersprache Deutsch ist, Berlin bildet seine Kategorie aus bis zu drei Erstsprachen. Bei der Konfession reichen die Kategorien von sechs in Schleswig-Holstein bis zehn in Nordrhein-Westfalen; Thüringen akzeptiert „keine" nicht, sondern nur „konfessionslos".
Konfession und Herkunft: Datenschutz beachten
Religiöse Überzeugungen gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Sechs Länder fragen die Konfession in der Statistik gar nicht ab. Eine Schule sollte sie deshalb nur dort erheben und melden, wo das Landesrecht es verlangt oder die Schule sie für den Religionsunterricht braucht.
Für die Statistik gehen in vielen Ländern nur pseudonymisierte oder summierte Daten an das Land. Name und Anschrift sind im Kerndatensatz der Kultusministerkonferenz ausdrücklich nicht enthalten.
Bei der Aufnahme erfassen, nicht im Herbst nachfragen
Der einfachste Zeitpunkt für die Statistikmerkmale ist die Aufnahme. Die Familie füllt ohnehin einen Anmeldebogen aus; zwei zusätzliche Fragen zu Geburtsland und Zuzugsjahr und eine zur Familiensprache kosten dort eine Minute. Im Oktober kosten dieselben Angaben Rückfragen bei jeder Familie.
- Geschlecht mit vier Ausprägungen erfassen
- Geburtsland und Zuzugsdatum nur bei im Ausland geborenen Kindern abfragen
- Mehrere Familiensprachen zulassen und die vorwiegende kennzeichnen
- Staatsangehörigkeiten mit Sonderwerten erfassen, nicht nur „deutsch/nicht deutsch"
- Religionsunterricht mit Abmeldedatum führen
Statistikmerkmale in Alma
Alma führt die Merkmale am Kind in den Rohwerten: Geschlecht mit vier Ausprägungen, bis zu drei Staatsangehörigkeiten nach ISO-Ländercode, Geburtsland, Zuzugsdatum, mehrere Familiensprachen mit Kennzeichen „vorwiegend", Konfession, Teilnahme am Religions- oder Ethikunterricht mit Abmeldung sowie Jahr und Art der Einschulung.
Die Codes des jeweiligen Bundeslandes erzeugt Alma bei der Meldung aus diesen Werten, statt sie zu speichern. Ändert ein Land seine Codeliste, bleibt die Erfassung gleich. Die Konfession wird nur in Ländern gemeldet, die sie verlangen.
Häufige Fragen zu den Statistikmerkmalen
- Muss die Schule das Geschlecht „divers" erfassen?
- Ja. Mehrere Länder verlangen ausdrücklich die Ausprägungen divers und ohne Angabe. Für Veröffentlichungen ordnen Statistikämter sie teils zufällig männlich oder weiblich zu; erhoben werden müssen sie trotzdem.
- Was ist die Verkehrssprache in der Familie?
- Die Sprache, die in der Familie überwiegend gesprochen wird. Sie ist eines der drei Merkmale, aus denen die Kultusministerkonferenz den Migrationshintergrund ableitet. Manche Länder erfassen mehrere Sprachen.
- Wie wird ein Kind mit doppelter Staatsangehörigkeit gemeldet?
- In den meisten Ländern mit genau einer Staatsangehörigkeit, wobei die deutsche Vorrang hat. Nordrhein-Westfalen verlangt bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten die effektive, Hessen führt zwei.
- Darf die Schule die Konfession eines Kindes speichern?
- Die Konfession ist ein besonders geschütztes Datum nach Art. 9 DSGVO. Erheben sollte die Schule sie nur, wo das Landesrecht sie verlangt oder sie für den Religionsunterricht nötig ist. Berlin schließt sie als Statistikmerkmal ausdrücklich aus.
- Werden Namen an das Statistikamt gemeldet?
- In der Regel nicht. Viele Länder erheben Summen, andere pseudonymisierte Einzeldaten. Wo Namen als Hilfsmerkmale übermittelt werden, etwa in Bayern, werden sie nach der Bildung eines Pseudonyms gelöscht.
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