Schulstatistik
Kerndatensatz, XSchule, Schüler-ID: was sich bei Schuldaten bundesweit bewegt
Was der KMK-Kerndatensatz regelt, wofür XSchule gedacht ist, wo die Schüler-ID steht und was die neue Ganztags- und die Kita-Statistik von Schulen und Trägern verlangen.
Schulstatistik ist Ländersache, aber nicht ohne gemeinsamen Rahmen. Die Kultusministerkonferenz legt fest, was ein Merkmal bedeutet; ein Austauschstandard soll Schulwechsel digital machen; über eine bundesweite Schüler-ID wird seit Jahren gestritten. Dazu kommen ab 2026 neue Statistikpflichten für Ganztag und Hort.
Dieser Beitrag ordnet ein, was davon für freie Schulen und Kinderhäuser heute gilt und was sich in den nächsten Jahren ändert.
Der KMK-Kerndatensatz: Definitionen statt Formate
Der Kerndatensatz der Kultusministerkonferenz ist ein 2003 vereinbarter Katalog für Schulen, Klassen, Schülerinnen und Schüler, Unterrichtseinheiten, Abgänger und Lehrkräfte. Er gilt für öffentliche und private Schulen, ist aber eine Empfehlung und wird erst durch Landesrecht verbindlich. Aktuell ist die Version 4.0. Neu gegenüber früheren Erhebungen waren vor allem die nichtdeutsche Verkehrssprache, das Geburtsland, das Zuzugsjahr und das Jahr der Ersteinschulung. Ausdrücklich nicht enthalten sind Name, Anschrift, Noten außer Abiturnoten, Fehlzeiten und Angaben zu den Eltern.
Der Definitionenkatalog von 2024 legt fest, was die Begriffe bedeuten: Einschulungsarten von vorzeitig bis zurückgestellt, die Förderschwerpunkte und die Kriterien für Ganztag – mindestens drei Tage mit sieben Zeitstunden, Mittagessen und Verantwortung der Schulleitung. Der Stichtag liegt in der Regel vier Wochen nach Unterrichtsbeginn.
XSchule: der Standard für den digitalen Schulwechsel
XSchule ist der einzige länderübergreifende Austauschstandard für Schuldaten, aktuell in Version 1.1 vom Februar 2025. Der IT-Planungsrat hat ihn auf die Standardisierungsagenda gesetzt; eine Nutzungspflicht gibt es bisher nicht. Kernfälle sind der Schulwechsel und das Abiturzeugnis.
Das Datenmodell zeigt, wohin die Reise geht: mehrere Staatsangehörigkeiten, Herkunfts- und Verkehrssprache nach europäischer Sprachtabelle, Geburtsland und Jahr des Zuzugs, Konfession ohne zentrale Codeliste, eine Codeliste zum Impfschutz und Sonderwerte wie „aus rechtlichen Gründen nicht übermittelt". Hessen hat die Arbeit an der XSchule-Fähigkeit der LUSD begonnen.
Schüler-ID: in den Ländern statt im Bund
Eine bundesweite Schüler-ID gibt es im Oktober 2026 weder als Gesetz noch als veröffentlichten Beschluss der Kultusministerkonferenz. Der Koalitionsvertrag von 2025 will die Länder bei Schüler-IDs und einem Bildungsverlaufsregister unterstützen; Datenschutzaufsichten sehen eine geplante Bildungsverlaufsstatistik kritisch.
Konkret wird es in den Ländern: Niedersachsen vergibt laut Gesetz landeseindeutige Schülernummern, Brandenburg führt sie in der Zentralen Schülerdatei, an der auch freie Schulen teilnehmen, Baden-Württemberg plant eine ID ab 2027/28. Für eine Schulverwaltung heißt das: Ein Kind braucht Platz für mehrere externe Kennungen.
Neue Pflicht: die Ganztagsstatistik nach GaFöG
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung, der ab dem 1. August 2026 für die erste Klasse gilt und bis 2029/30 auf die Klassen 1 bis 4 wächst, kommt eine neue Statistik. Sie erhebt zum 1. März Klassenstufe, Wochenstunden und Art der Angebote (§ 99 Abs. 7c, § 101 SGB VIII). Wer auskunftspflichtig ist, bestimmt das Landesrecht – Baden-Württemberg erhebt bei Schulen und Trägern, Sachsen über die Schulstatistik.
Kita-Statistik: zum 1. März, mit Auskunftspflicht der freien Träger
Für Kinderhäuser und Kitas gilt die Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 1. März, mit Auskunftspflicht auch der freien Träger. Je Kind erhebt sie Geschlecht, Geburtsdatum, Schulbesuch, Herkunft, Sprache, Betreuungszeit, Mittagsverpflegung, Eingliederungshilfe, Gruppe und Aufnahmedatum (§ 99 Abs. 7 SGB VIII). Ein Träger mit Schule und Kinderhaus meldet damit zweimal im Jahr an zwei Stellen – aus denselben Familiendaten.
Vorbereitet in Alma
Alma richtet sein Datenmodell an Kerndatensatz und XSchule aus: mehrere Staatsangehörigkeiten und Sprachen, Geburtsland und Zuzugsdatum, Konfession nur wo nötig und mehrere externe Kennungen je Kind für landeseindeutige Schülernummern.
Für Kinderhäuser liefert Alma die Angaben der Kita-Statistik zum 1. März aus Betreuungsverträgen und Gruppen, für Grundschulen mit Ganztag die Angaben der GaFöG-Statistik – aus denselben Daten wie die Schulstatistik im Herbst.
Häufige Fragen zu Kerndatensatz und XSchule
- Was ist der KMK-Kerndatensatz?
- Ein von der Kultusministerkonferenz 2003 vereinbarter Katalog der Merkmale für die Schulstatistik, aktuell in Version 4.0. Er definiert Inhalte, aber kein Dateiformat, und wird erst durch Landesrecht verbindlich.
- Ist XSchule für Schulen Pflicht?
- Bisher nicht. XSchule ist ein Austauschstandard für Schulwechsel und Zeugnisse; eine Nutzungspflicht wurde nicht festgelegt. Einzelne Länder bereiten ihre Landessoftware darauf vor.
- Gibt es eine bundesweite Schüler-ID?
- Nein, Stand Oktober 2026 gibt es weder Gesetz noch Beschluss. Einzelne Länder vergeben landeseindeutige Schülernummern, etwa Niedersachsen und Brandenburg.
- Müssen Kitas in freier Trägerschaft an der Kita-Statistik teilnehmen?
- Ja. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 1. März verpflichtet auch freie Träger zur Auskunft, mit Angaben je Kind wie Geschlecht, Geburtsdatum, Betreuungszeit und Sprache.
- Was ist die GaFöG-Statistik?
- Die Statistik zum Ganztagsförderungsgesetz. Sie erhebt zum 1. März die Ganztagsangebote im Grundschulalter mit Klassenstufe, Wochenstunden und Art des Angebots. Wer meldet, bestimmt das jeweilige Land.
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