Schulstatistik
Schulstatistik für freie Schulen: was jedes Bundesland 2026/27 verlangt
Amtliche Schulstatistik an Ersatzschulen: Landessoftware, Meldeweg, Stichtage und Merkmale in allen 16 Bundesländern – und warum die Zahlen über die Finanzhilfe entscheiden.
Einmal im Jahr meldet jede Schule ihre Schülerinnen und Schüler an das Land: wie viele, in welchen Klassen, mit welcher Staatsangehörigkeit, welcher Familiensprache, welchem Geschlecht. Für staatliche Schulen erledigt das meist die Landessoftware. Freie Schulen stehen vor einer Frage, die in jedem Bundesland anders beantwortet wird: Mit welcher Software, auf welchem Weg und bis wann?
Dieser Beitrag gibt den Überblick über alle 16 Länder zum Schuljahr 2026/27. Die vertiefenden Beiträge der Reihe behandeln Landessoftware, die einzelnen Statistikmerkmale, die Finanzhilfe, die Meldewege und die bundesweiten Standards.
Drei Modelle: Landessoftware, Dateischnittstelle oder Formular
Ein Bundesformat für die Schulstatistik gibt es nicht. Das Statistische Bundesamt nennt sie eine koordinierte Länderstatistik; verbindlich ist immer das Landesrecht der Schule. In der Praxis lassen sich drei Modelle unterscheiden.
Im Bindungsmodell führt der Weg in die Statistik nur über die Landessoftware. Im Schnittstellenmodell liefert die Schule aus beliebiger Software eine Datei nach Landesvorgabe. Im Formularmodell trägt sie Summen oder Einzelzeilen in ein Webformular oder in Erhebungsbögen ein. Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern nutzen zusätzlich behördeneigene Verfahren.
- Bindungsmodell: Bayern (ASV), Hessen (LUSD für zuschussberechtigte Ersatzschulen), Rheinland-Pfalz (Landesdatenbank über edoo.sys)
- Schnittstellenmodell: Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen (bis 2026/27), Brandenburg, Thüringen
- Formularmodell: Baden-Württemberg (ESS-Online), Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland
- Behördenverfahren: Hamburg (Prise), Bremen (Erfassungsmaske), Mecklenburg-Vorpommern (SIP M-V)
Die 16 Bundesländer im Überblick
Nur drei Länder binden Ersatzschulen heute tatsächlich an ihre Landessoftware. Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben eine solche Pflicht im Gesetz angelegt, setzen sie aber noch nicht um. In den übrigen Ländern wählen freie Schulen ihre Software selbst; dort unterscheidet sich vor allem der Lieferweg.
- Baden-Württemberg: ASV-BW freiwillig; Abgabe über ESS-Online ohne Dateiimport. Stichtag 21.10.2026, Abgabe bis 04.11.
- Bayern: ASV ist Pflicht, vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof am 21.05.2026 bestätigt. Stichtag 01.10.2026, Übermittlung bis 10.10.
- Berlin: freie Softwarewahl; Online-Fragebogen mit Klassensummen, vier Wochen nach Ferienende.
- Brandenburg: Schuldatenerhebung über ZENSOS mit TXT-Import oder Handeingabe. Stichtag 07.09.2026.
- Bremen: Erfassungsmaske der Bildungsbehörde für Einzeldatensätze.
- Hamburg: Lieferung über das Verfahren Prise, dazu das Zentrale Schülerregister.
- Hessen: LUSD ist Pflicht für zuschussberechtigte Ersatzschulen. Stichtag 01.11.2026.
- Mecklenburg-Vorpommern: Erfassung im SIP M-V für öffentliche und private Schulen.
- Niedersachsen: künftig zentrale Landesdatenbank (§ 31a NSchG, seit 01.08.2026), Zugang noch nicht eröffnet.
- Nordrhein-Westfalen: SIM.TXT-Datei über ASDPC; ab 2027/28 Statistik über den SVWS-Server. Bezugswoche des 15.10.2026.
- Rheinland-Pfalz: Einzelangaben in der landeszentralen Datenbank, faktisch über edoo.sys.
- Saarland: Erhebungsbögen des Statistischen Amts. Stichtag 26.08.2026.
- Sachsen: Online-Tabellen „Pegasus"; SaxSVS ist für freie Schulen nicht vorgesehen.
- Sachsen-Anhalt: Erhebungsbögen online oder auf Papier; Landessoftware-Pflicht im Gesetz, noch nicht in der Praxis.
- Schleswig-Holstein: vollständig veröffentlichte Dateischnittstelle. Erhebungswoche bis 11.09.2026.
- Thüringen: keine Landessoftware; Datei-Upload ins Statistikportal des Ministeriums.
Was gemeldet wird: Staatsangehörigkeit überall, Konfession nur jedes zweite Land
Geschlecht und Staatsangehörigkeit verlangen alle 16 Länder. Eine Familien- oder Verkehrssprache fragen 14 Länder in irgendeiner Form ab, die Konfession acht, Geburtsland und Zuzugsjahr je sechs direkt. Dazu kommen Einschulung, Förderschwerpunkt, Ganztag, Fremdsprachen und die Schullaufbahn.
Hinter einem „ja" stecken oft unterschiedliche Codierungen. Schleswig-Holstein unterscheidet 42 Sprachen, Bayern fragt nur „Muttersprache deutsch oder nicht deutsch". Nordrhein-Westfalen kennt zehn Konfessionskategorien, Schleswig-Holstein sechs. Wer jedes Jahr nachfragt, welches Merkmal wie zu codieren ist, verliert vor dem Stichtag Tage.
Warum die Statistik über Geld entscheidet
In sieben Ländern rechnet die Finanzhilfe für Ersatzschulen direkt mit den Schülerzahlen der amtlichen Statistik: Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Baden-Württemberg. Andere Länder haben eigene Zähltage. Ein Fehler in der Meldung ist dort keine Formalie, sondern kostet Zuschuss.
In Hessen kommt hinzu, dass die Kommunen nach dem Wohnsitz der Kinder am Stichtag zahlen. Ein falscher Gemeindeschlüssel verschiebt damit Geld zwischen Kommunen.
Wie eine Schule sich auf den Stichtag vorbereitet
Die meiste Arbeit entsteht nicht am Stichtag, sondern davor: Merkmale fehlen, weil sie bei der Aufnahme nie erfragt wurden, Codierungen passen nicht zur Landesvorgabe, und Kinder in zwei Haushalten haben keinen eindeutigen Hauptwohnsitz. Wer die Angaben bei der Aufnahme vollständig erfasst, muss sie im Herbst nur noch prüfen.
- Merkmale einmal vollständig und als Rohwerte erfassen, etwa Geburtsland und Zuzugsdatum statt „Migrationshintergrund ja/nein"
- Länderspezifische Werte aus den Rohwerten ableiten, nicht doppelt pflegen
- Vier Wochen vor dem Stichtag eine Vollständigkeitsprüfung laufen lassen
- Den Stand am Stichtag festhalten, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen
Schulstatistik mit Alma
Alma führt die Statistikmerkmale direkt am Kind: Geschlecht mit vier Ausprägungen, Staatsangehörigkeiten, Geburtsland, Zuzugsdatum, Familiensprachen, Konfession, Teilnahme am Religions- oder Ethikunterricht mit Abmeldung und die Einschulung. Erfasst wird einmal, in den Rohwerten.
Aus diesen Werten erzeugt Alma je Bundesland, was das Land verlangt: eine Exportdatei, wo es eine Schnittstelle gibt, eine Ausfüllhilfe für Webformulare und Bögen oder die Zulieferung an die Landessoftware. Vor dem Stichtag zeigt eine Prüfliste, wo Angaben fehlen; der Stand am Stichtag wird festgehalten.
Häufige Fragen zur Schulstatistik
- Müssen freie Schulen an der amtlichen Schulstatistik teilnehmen?
- Ja. In allen 16 Ländern sind Ersatzschulen auskunftspflichtig. Unterschiedlich ist, über welche Software und auf welchem Weg sie melden.
- Müssen Ersatzschulen die Landessoftware nutzen?
- Nur in drei Ländern tatsächlich: in Bayern (ASV), in Hessen für zuschussberechtigte Schulen (LUSD) und in Rheinland-Pfalz, wo die Daten in die landeszentrale Datenbank müssen. Sachsen-Anhalt und Niedersachsen haben eine Pflicht gesetzlich angelegt, aber noch nicht umgesetzt.
- Wann ist der Stichtag der Schulstatistik?
- Je nach Land zwischen Ende August und Anfang November. 2026/27 zum Beispiel im Saarland am 26.08., in Bayern am 01.10., in Baden-Württemberg am 21.10. und in Hessen am 01.11. Die Kultusministerkonferenz empfiehlt etwa vier Wochen nach Unterrichtsbeginn.
- Welche Angaben verlangen alle Bundesländer?
- Geschlecht und Staatsangehörigkeit verlangen alle 16 Länder, dazu Geburtsdatum oder Geburtsjahr, Klasse und Jahrgangsstufe. Familiensprache, Konfession, Geburtsland und Zuzugsjahr verlangen nur ein Teil der Länder.
- Gibt es ein bundesweites Format für die Schulstatistik?
- Nein. Die Kultusministerkonferenz setzt mit dem Kerndatensatz und dem Definitionenkatalog Begriffe, aber kein Dateiformat. Der Austauschstandard XSchule zielt vor allem auf Schulwechsel und Zeugnisse.
- Was passiert, wenn die Meldung fehlerhaft ist?
- In vielen Ländern rechnet die Finanzhilfe mit den gemeldeten Zahlen. Korrekturen nach dem Stichtag sind oft nicht mehr möglich; die hessische Anleitung warnt ausdrücklich, dass sie im Nachgang nicht berücksichtigt werden können.
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