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Schulstatistik

ASV, LUSD, edoo.sys: wann Ersatzschulen die Landessoftware nutzen müssen

Welche Schulverwaltungssoftware jedes Bundesland betreibt, wo sie für freie Schulen Pflicht ist – Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz – und wo die Softwarewahl frei bleibt.

Fast jedes Bundesland betreibt eine eigene Schulverwaltungssoftware: ASV in Bayern, die LUSD in Hessen, edoo.sys in Rheinland-Pfalz, SchILD und den SVWS-Server in Nordrhein-Westfalen, weBBschule in Brandenburg. Für staatliche Schulen sind sie meist Pflicht. Für freie Schulen ist die Lage uneinheitlich – und entscheidet, ob eine Schule ihre Verwaltung frei wählen kann oder Daten doppelt pflegen muss.

Dieser Beitrag ordnet die Landessoftware aller Länder ein, mit Stand Oktober 2026.

Bayern: ASV ist für Ersatzschulen Pflicht – gerichtlich bestätigt

Die Amtliche Schulverwaltung (ASV) und das zentrale Verfahren Amtliche Schuldaten (ASD) des Kultusministeriums verwalten die Daten von mehr als 6.000 Schulen. Nach Art. 113b Abs. 8 und Art. 92 Abs. 5 BayEUG müssen auch staatlich genehmigte Ersatzschulen ihre Statistik über ASV liefern. Der Verband der Privatschulträger klagte dagegen; der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies die Klage am 21. Mai 2026 ab und nannte die Pflicht einen nur geringen Eingriff in die Privatschulfreiheit.

Stichtag ist der 1. Oktober, übermittelt wird bis zum 10. Oktober, und zwar die tatsächlichen Verhältnisse am Stichtag. ASV bietet einen dokumentierten XML-Import für Schülerstammdaten und einen XML-Export. Eine Schule kann ihre übrige Verwaltung deshalb in einer anderen Software führen und ASV für die Statistik beliefern.

Hessen: LUSD für zuschussberechtigte Ersatzschulen

Die Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) ist eine webbasierte Eigenentwicklung des Landes. Nach § 3 Abs. 1 Ersatzschulfinanzierungsgesetz nehmen zuschussberechtigte Ersatzschulen am landeseigenen Verfahren teil; die Schülerzahlen für den Zuschuss werden daraus erhoben. Schulen in der Wartefrist ohne LUSD-Zugang liefern in einem Format, das die Erhebungsstelle bestimmt.

Stichtag der Landesschulstatistik ist der 1. November. Bis dahin müssen alle Daten in der LUSD stehen; Korrekturen nach dem Stichtag können laut Anleitung nicht mehr berücksichtigt werden. Eine öffentliche Importschnittstelle für Fremdsoftware gibt es nicht, wohl aber CSV-Berichte wie die Schülergesamtliste. An einer XSchule-Fähigkeit der LUSD arbeitet das Land.

Rheinland-Pfalz: edoo.sys als Weg in die Landesdatenbank

edoo.sys RLP wird allen Schulen kostenlos bereitgestellt. Das Schulgesetz verpflichtet nur öffentliche Schulen zur Nutzung, verlangt aber auch von freien Schulen, die statistischen Einzelangaben in der landeszentralen Datenbank bereitzustellen (§ 67 Abs. 9 und 11 SchulG). Seit 2021 läuft die Statistik nur noch über edoo.sys; der frühere XML-Weg ist abgeschaltet. Faktisch führt für die Statistik deshalb kein Weg an edoo.sys vorbei.

Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Pflicht im Gesetz, noch nicht in der Praxis

Niedersachsen hat seit 1. August 2026 eine zentrale Schulverwaltungsdatenbank im Gesetz (§ 31a NSchG). Sobald das Ministerium den Zugang eröffnet, nutzen sie öffentliche Schulen, Ersatz- und Ergänzungsschulen; die Software „NEO Niedersachsen" ist noch in Entwicklung. Sachsen-Anhalt verpflichtet öffentliche und freie Schulen in § 84f SchulG zu einem landeseinheitlichen Verfahren, das Bildungsmanagementsystem bündelt 2026 aber erst Personalprozesse und die Online-Schulanmeldung.

Die übrigen Länder: freie Softwarewahl

In den anderen elf Ländern wählen Ersatzschulen ihre Software frei. Die Landessoftware ist dort ein Angebot für öffentliche Schulen oder für freie Schulen gar nicht vorgesehen.

  • Baden-Württemberg: ASV-BW kostenfrei und freiwillig; ein Rollout an Privatschulen ist für 2027/28 angekündigt
  • Berlin: Berliner LUSD für öffentliche Schulen; freie Träger entscheiden selbst
  • Brandenburg: weBBschule als Eigenentwicklung, Grundlage auch für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland
  • Hamburg: DiViS für staatliche Schulen, Ersatzschulen liefern über Prise
  • Nordrhein-Westfalen: SchILD-NRW wird vom quelloffenen SVWS-Server abgelöst; eine Pflicht für Ersatzschulen ist nicht erkennbar
  • Sachsen: SaxSVS ohne Rechtsgrundlage für freie Schulen
  • Schleswig-Holstein: School-SH wird von Ersatzschulen bislang nicht genutzt
  • Thüringen: keine Landessoftware, Schulen nutzen Marktprodukte

Was das für die Verwaltung einer freien Schule heißt

Eine Landessoftware deckt die Statistik ab, aber nicht den Rest einer freien Schule: Verträge und Schulgeld, Lastschriften, Förderverein, Elternarbeit, Personal und Kita. Wo die Landessoftware Pflicht ist, entsteht deshalb leicht Doppelpflege – dieselben Kinder in zwei Systemen.

Die Lösung ist, eine Seite zur führenden zu machen. Die Schule pflegt Kinder und Familien in ihrer Verwaltung und liefert die Statistikmerkmale an die Landessoftware zu, über einen Import, wo es ihn gibt, und über eine Abgleichliste, wo nicht.

Landessoftware und Alma

Alma ist die führende Verwaltung der Schule und liefert der Landessoftware zu, was sie braucht. Für Bayern erzeugt Alma die Schülerstammdaten im dokumentierten ASV-Importformat. Für Hessen gleicht eine Abgleichliste die Alma-Daten mit dem CSV-Export der LUSD ab und zeigt Abweichungen vor dem Stichtag. In Ländern mit freier Softwarewahl übernimmt Alma die Meldung über Exportdatei oder Ausfüllhilfe.

Häufige Fragen zur Landessoftware

Muss eine Ersatzschule in Bayern ASV nutzen?
Ja. Staatlich genehmigte Ersatzschulen liefern ihre Statistik über ASV (Art. 113b Abs. 8 und Art. 92 Abs. 5 BayEUG). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat diese Pflicht am 21.05.2026 bestätigt. Die übrige Verwaltung kann die Schule trotzdem in einer anderen Software führen.
Muss eine freie Schule in Hessen die LUSD nutzen?
Zuschussberechtigte Ersatzschulen ja, nach § 3 Abs. 1 Ersatzschulfinanzierungsgesetz. Schulen ohne LUSD-Zugang, etwa in der Wartefrist, liefern in einem von der Erhebungsstelle bestimmten Format.
Ist edoo.sys für freie Schulen in Rheinland-Pfalz Pflicht?
Die Nutzungspflicht gilt nur für öffentliche Schulen. Freie Schulen müssen ihre statistischen Einzelangaben aber in der landeszentralen Datenbank bereitstellen, und dieser Weg führt seit 2021 nur über edoo.sys.
Was ist der SVWS-Server?
Die neue, quelloffene Schulverwaltungssoftware des Landes Nordrhein-Westfalen und Nachfolger von SchILD-NRW 2. Ab dem Schuljahr 2027/28 läuft die amtliche Schulstatistik in NRW über den SVWS-Server.
Kostet die Landessoftware etwas?
ASV, ASV-BW, edoo.sys und der SVWS-Server werden kostenfrei bereitgestellt. Kosten für Server, Hosting oder Betreuung können beim Träger trotzdem anfallen.

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