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Schulverwaltung für freie Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Mecklenburg-Vorpommern, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.

Mecklenburg-Vorpommern auf einen Blick

Schulstatistik und Schulsoftware für Ersatzschulen in Mecklenburg-Vorpommern, Stand 2026/27
ThemaStand Schuljahr 2026/27
LandessoftwareDie Verwaltungssoftware beschaffen bisher die Schulträger; für die Statistik ist das interne, webbasierte SIP M-V für öffentliche und private Schulen der Pflichtkanal. Künftig soll weBBschule im ISY-MV das SIP ablösen; ob Ersatzschulen Zugang erhalten, ist offen.
MeldewegErfassung im SIP M-V; das Statistische Amt erhält pseudonymisierte Individualdaten. Ein Importformat ist nicht öffentlich dokumentiert; 2012 hatten nicht alle Hersteller die Importschnittstelle programmiert, sodass manche Schulen über Masken pflegten.
Stichtag 2026/27Haupterhebung 18.09.2026, Schnellmeldung 24.08.2026 laut Mitteilungsblatt 2/2026; nur durch einen Suchauszug belegt.
FinanzhilfeErsatzschulen beantragen die Finanzhilfe bis 01.06.; maßgeblich ist die amtliche Schulstatistik des aktuellen Schuljahres.
MerkmaleLaut Anlage 1 der Schulstatistikverordnung (Fassung 2014) u. a. Geburtsmonat und -jahr, „Staatsangehörigkeiten“, Geburtsland, „Jahr des Zuzugs nach Deutschland“, „Verkehrssprache, wenn überwiegend nicht deutsch“, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie und Hochbegabung, aber keine Religion. Die Verordnung wurde zuletzt am 14.08.2023 geändert, die geprüfte konsolidierte Fassung kann veraltet sein.
BesonderheitEnde Oktober 2021 schloss das Land einen Kooperationsvertrag über weBBschule; einen datierten Rollout-Stand des ISY-MV gibt es nicht.

Was das für Ihre Schulverwaltung heißt

In Mecklenburg-Vorpommern wählen freie Schulen ihre Software selbst. Alma führt die Statistikmerkmale am Kind und rechnet mit Berichte & Statistiken Schülerzahlen und Merkmale zum Stichtag, je Jahrgangsstufe, als PDF oder Excel zum Übertragen in den Meldeweg des Landes.

Die Vollständigkeitsprüfung zeigt vor dem Stichtag, bei welchen Kindern Angaben fehlen – mit einem Klick in die Akte. Den Stand am Stichtag hält Alma fest, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen.

Berichte & Statistiken ansehen

Häufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern

Müssen Ersatzschulen in Mecklenburg-Vorpommern die Landessoftware nutzen?
Die Verwaltungssoftware beschaffen bisher die Schulträger; für die Statistik ist das interne, webbasierte SIP M-V für öffentliche und private Schulen der Pflichtkanal. Künftig soll weBBschule im ISY-MV das SIP ablösen; ob Ersatzschulen Zugang erhalten, ist offen.
Wie melden freie Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Schulstatistik?
Erfassung im SIP M-V; das Statistische Amt erhält pseudonymisierte Individualdaten. Ein Importformat ist nicht öffentlich dokumentiert; 2012 hatten nicht alle Hersteller die Importschnittstelle programmiert, sodass manche Schulen über Masken pflegten.
Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Mecklenburg-Vorpommern?
Haupterhebung 18.09.2026, Schnellmeldung 24.08.2026 laut Mitteilungsblatt 2/2026; nur durch einen Suchauszug belegt.
Wie hängt die Finanzhilfe in Mecklenburg-Vorpommern an der Schulstatistik?
Ersatzschulen beantragen die Finanzhilfe bis 01.06.; maßgeblich ist die amtliche Schulstatistik des aktuellen Schuljahres.

Quellen

Recherchestand 19. Oktober 2026

  1. Schulstatistikverordnung Mecklenburg-Vorpommern
  2. ISY-MV und itslearning (Bildungsserver M-V)
  3. Landeseinheitliche Schulverwaltungssoftware (eGo-MV)
  4. Drucksache 8/1548 zu Schülerkostensätzen freier Schulen (M-V)
  5. Drucksache 6/706 zum Schulberichtssystem (M-V)

Die nächste Statistik vorbereiten?

Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.