Zum Inhalt springen

Software frei wählbar

Schulverwaltung für freie Schulen in Sachsen

Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Sachsen, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.

Sachsen auf einen Blick

Schulstatistik und Schulsoftware für Ersatzschulen in Sachsen, Stand 2026/27
ThemaStand Schuljahr 2026/27
LandessoftwareSaxSVS, webbasierte Landesanwendung, für öffentliche Schulen per Verwaltungsvorschrift faktisch Pflicht. Für Schulen in freier Trägerschaft gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage zur Nutzung von SaxSVS mit automatischem Datenabgleich.
MeldewegOnline-Anwendung „Pegasus“ des Statistischen Landesamts mit aggregierten Tabellen (A01 bis I02). Auskunftspflichtig ist bei freien Schulen der Träger, nicht die Schulleitung (§ 63b Abs. 3 SächsSchulG).
Stichtag 2026/2707.10.2026 für öffentliche Schulen; für freie Schulen setzt eine eigene Verwaltungsvorschrift den Termin, die nicht gefunden wurde.
FinanzhilfeEigener Stichtag 10.10.: Der Träger meldet bis 24.10. je Bildungsgang und Klasse die Zahl der beschulten Schüler (§ 8 ZuschussVO). Anwesenheitsnachweise und Verträge sind fünf Jahre prüffähig aufzubewahren (§ 12 ZuschussVO).
MerkmaleErhoben werden u. a. Geschlecht, Geburtsjahr, Art der Ersteinschulung, Staatsangehörigkeit, Herkunftssprache nur als „nicht oder nicht ausschließlich Deutsch“ und die Teilnahme am Ethik- bzw. Religionsunterricht (Tabelle E05); Geburtsland, Zuzugsjahr und Religionszugehörigkeit fehlen. Für Klasse 1 bis 4 kommen die Betreuungsangebote mit Wochenstunden als Bundesstatistik hinzu, dafür befragt die Schule die Eltern.
LehrkräfteAufnahme und Beendigung der Tätigkeit von Lehrkräften sind unverzüglich anzuzeigen (§ 7 SächsFrTrSchulG).
BesonderheitFehlende Masernnachweise meldet die Schule als Excel-Datei an das Gesundheitsamt.

Was das für Ihre Schulverwaltung heißt

In Sachsen wählen freie Schulen ihre Software selbst. Alma führt die Statistikmerkmale am Kind und rechnet mit Berichte & Statistiken Schülerzahlen und Merkmale zum Stichtag, je Jahrgangsstufe, als PDF oder Excel zum Übertragen in den Meldeweg des Landes.

Die Vollständigkeitsprüfung zeigt vor dem Stichtag, bei welchen Kindern Angaben fehlen – mit einem Klick in die Akte. Den Stand am Stichtag hält Alma fest, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen.

Berichte & Statistiken ansehen

Häufige Fragen zu Sachsen

Müssen Ersatzschulen in Sachsen die Landessoftware nutzen?
SaxSVS, webbasierte Landesanwendung, für öffentliche Schulen per Verwaltungsvorschrift faktisch Pflicht. Für Schulen in freier Trägerschaft gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage zur Nutzung von SaxSVS mit automatischem Datenabgleich.
Wie melden freie Schulen in Sachsen die Schulstatistik?
Online-Anwendung „Pegasus“ des Statistischen Landesamts mit aggregierten Tabellen (A01 bis I02). Auskunftspflichtig ist bei freien Schulen der Träger, nicht die Schulleitung (§ 63b Abs. 3 SächsSchulG).
Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Sachsen?
07.10.2026 für öffentliche Schulen; für freie Schulen setzt eine eigene Verwaltungsvorschrift den Termin, die nicht gefunden wurde.
Wie hängt die Finanzhilfe in Sachsen an der Schulstatistik?
Eigener Stichtag 10.10.: Der Träger meldet bis 24.10. je Bildungsgang und Klasse die Zahl der beschulten Schüler (§ 8 ZuschussVO). Anwesenheitsnachweise und Verträge sind fünf Jahre prüffähig aufzubewahren (§ 12 ZuschussVO).

Quellen

Recherchestand 19. Oktober 2026

  1. Verwaltungsvorschrift Schuljahr 2026/27 (Sachsen)
  2. Schullogin-Dokumentation zu SaxSVS und freien Schulen
  3. Sächsische Schulstatistikverordnung
  4. Zuschussverordnung Sachsen (§ 8)
  5. Anleitung amtliche Schulstatistik – Pegasus (SaxSVS-Wiki)

Die nächste Statistik vorbereiten?

Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.