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Schulverwaltung für freie Schulen in Sachsen
Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Sachsen, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.
Sachsen auf einen Blick
| Thema | Stand Schuljahr 2026/27 |
|---|---|
| Landessoftware | SaxSVS, webbasierte Landesanwendung, für öffentliche Schulen per Verwaltungsvorschrift faktisch Pflicht. Für Schulen in freier Trägerschaft gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage zur Nutzung von SaxSVS mit automatischem Datenabgleich. |
| Meldeweg | Online-Anwendung „Pegasus“ des Statistischen Landesamts mit aggregierten Tabellen (A01 bis I02). Auskunftspflichtig ist bei freien Schulen der Träger, nicht die Schulleitung (§ 63b Abs. 3 SächsSchulG). |
| Stichtag 2026/27 | 07.10.2026 für öffentliche Schulen; für freie Schulen setzt eine eigene Verwaltungsvorschrift den Termin, die nicht gefunden wurde. |
| Finanzhilfe | Eigener Stichtag 10.10.: Der Träger meldet bis 24.10. je Bildungsgang und Klasse die Zahl der beschulten Schüler (§ 8 ZuschussVO). Anwesenheitsnachweise und Verträge sind fünf Jahre prüffähig aufzubewahren (§ 12 ZuschussVO). |
| Merkmale | Erhoben werden u. a. Geschlecht, Geburtsjahr, Art der Ersteinschulung, Staatsangehörigkeit, Herkunftssprache nur als „nicht oder nicht ausschließlich Deutsch“ und die Teilnahme am Ethik- bzw. Religionsunterricht (Tabelle E05); Geburtsland, Zuzugsjahr und Religionszugehörigkeit fehlen. Für Klasse 1 bis 4 kommen die Betreuungsangebote mit Wochenstunden als Bundesstatistik hinzu, dafür befragt die Schule die Eltern. |
| Lehrkräfte | Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit von Lehrkräften sind unverzüglich anzuzeigen (§ 7 SächsFrTrSchulG). |
| Besonderheit | Fehlende Masernnachweise meldet die Schule als Excel-Datei an das Gesundheitsamt. |
Was das für Ihre Schulverwaltung heißt
In Sachsen wählen freie Schulen ihre Software selbst. Alma führt die Statistikmerkmale am Kind und rechnet mit Berichte & Statistiken Schülerzahlen und Merkmale zum Stichtag, je Jahrgangsstufe, als PDF oder Excel zum Übertragen in den Meldeweg des Landes.
Die Vollständigkeitsprüfung zeigt vor dem Stichtag, bei welchen Kindern Angaben fehlen – mit einem Klick in die Akte. Den Stand am Stichtag hält Alma fest, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen.
Häufige Fragen zu Sachsen
- Müssen Ersatzschulen in Sachsen die Landessoftware nutzen?
- SaxSVS, webbasierte Landesanwendung, für öffentliche Schulen per Verwaltungsvorschrift faktisch Pflicht. Für Schulen in freier Trägerschaft gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage zur Nutzung von SaxSVS mit automatischem Datenabgleich.
- Wie melden freie Schulen in Sachsen die Schulstatistik?
- Online-Anwendung „Pegasus“ des Statistischen Landesamts mit aggregierten Tabellen (A01 bis I02). Auskunftspflichtig ist bei freien Schulen der Träger, nicht die Schulleitung (§ 63b Abs. 3 SächsSchulG).
- Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Sachsen?
- 07.10.2026 für öffentliche Schulen; für freie Schulen setzt eine eigene Verwaltungsvorschrift den Termin, die nicht gefunden wurde.
- Wie hängt die Finanzhilfe in Sachsen an der Schulstatistik?
- Eigener Stichtag 10.10.: Der Träger meldet bis 24.10. je Bildungsgang und Klasse die Zahl der beschulten Schüler (§ 8 ZuschussVO). Anwesenheitsnachweise und Verträge sind fünf Jahre prüffähig aufzubewahren (§ 12 ZuschussVO).
Quellen
Recherchestand 19. Oktober 2026
Die nächste Statistik vorbereiten?
Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.

