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Schulverwaltung für freie Schulen in Nordrhein-Westfalen
Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.
Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
| Thema | Stand Schuljahr 2026/27 |
|---|---|
| Landessoftware | SchILD-NRW 2 wird vom quelloffenen SVWS-Server des Schulministeriums (mit Webclient und SchILD-NRW 3) abgelöst, der kostenfrei bereitgestellt wird. Eine Nutzungspflicht für Ersatzschulen nennt keine geprüfte Quelle. |
| Meldeweg | Bis einschließlich 2026/27 importiert das Statistikprogramm ASDPC32 Schüler- und Klassendaten aus einer SIM.TXT nach veröffentlichter Importsemantik; die Schule lädt Vorgabedaten, prüft die Plausibilität, signiert und sendet die verschlüsselte Datei per E-Mail an IT.NRW. Gemeldet werden Summen je Teilklasse, Lehrkräfte als Individualdaten. Ab 2027/28 entstehen die Amtlichen Schuldaten direkt im SVWS-Server, weiter summenbasiert; für Drittanbieter sind ausschließlich die versionierten External-Endpunkte innerhalb der Schulinfrastruktur vorgesehen. |
| Stichtag 2026/27 | Bezugswoche des 15.10.2026; Abgabe für Grundschulen und die meisten Schulformen bis 30.09.2026, für Waldorf- und Förderschulen bis 07.10.2026. |
| Finanzhilfe | Stichtag für die Schülerzahlen ist nach der FESchVO der 15.10.; die Stellen werden zu 7/12 nach dem Vorjahr und zu 5/12 nach dem laufenden Jahr berechnet. Die ASD-Lieferung der Ersatzschule ist damit unmittelbar zuschussrelevant. |
| Merkmale | SIM.TXT: Geschlecht 3 männlich, 4 weiblich, 5 divers, 6 ohne Angabe; Staatsangehörigkeit 000 bzw. leer für deutsch, bei mehreren ausländischen die effektive nach Art. 5 EGBGB. Religion in zehn Kategorien (u. a. Syrisch-Orthodox, Alevitisch, Mennonitische Brüdergemeinden; Freikirchen unter „Andere“) mit An- und Abmeldung zum Religionsunterricht. Die „Zuwanderungsgeschichte“ bezieht als einziges Land auch Geburt im Ausland und Zuzug eines Elternteils ein; für Freie Waldorfschulen entfällt dieser Beleg. |
| Lehrkräfte | Die Tätigkeit von Lehrkräften ist genehmigungspflichtig; belegt nur nach der ESchVO in alter Fassung, die aktuelle Fassung wurde nicht geprüft. |
| Besonderheit | Neu ab 2026/27 ist ein Beleg zu Schulanmeldungen und Zurückstellungen. Informationsmaterial zum Lieferweg ab 2027/28 hat das MSB für das 1. Quartal 2027 angekündigt. |
Was das für Ihre Schulverwaltung heißt
In Nordrhein-Westfalen wählen freie Schulen ihre Software selbst. Alma führt die Statistikmerkmale am Kind und rechnet mit Berichte & Statistiken Schülerzahlen und Merkmale zum Stichtag, je Jahrgangsstufe, als PDF oder Excel zum Übertragen in den Meldeweg des Landes.
Die Vollständigkeitsprüfung zeigt vor dem Stichtag, bei welchen Kindern Angaben fehlen – mit einem Klick in die Akte. Den Stand am Stichtag hält Alma fest, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen.
Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen
- Müssen Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen die Landessoftware nutzen?
- SchILD-NRW 2 wird vom quelloffenen SVWS-Server des Schulministeriums (mit Webclient und SchILD-NRW 3) abgelöst, der kostenfrei bereitgestellt wird. Eine Nutzungspflicht für Ersatzschulen nennt keine geprüfte Quelle.
- Wie melden freie Schulen in Nordrhein-Westfalen die Schulstatistik?
- Bis einschließlich 2026/27 importiert das Statistikprogramm ASDPC32 Schüler- und Klassendaten aus einer SIM.TXT nach veröffentlichter Importsemantik; die Schule lädt Vorgabedaten, prüft die Plausibilität, signiert und sendet die verschlüsselte Datei per E-Mail an IT.NRW. Gemeldet werden Summen je Teilklasse, Lehrkräfte als Individualdaten. Ab 2027/28 entstehen die Amtlichen Schuldaten direkt im SVWS-Server, weiter summenbasiert; für Drittanbieter sind ausschließlich die versionierten External-Endpunkte innerhalb der Schulinfrastruktur vorgesehen.
- Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Nordrhein-Westfalen?
- Bezugswoche des 15.10.2026; Abgabe für Grundschulen und die meisten Schulformen bis 30.09.2026, für Waldorf- und Förderschulen bis 07.10.2026.
- Wie hängt die Finanzhilfe in Nordrhein-Westfalen an der Schulstatistik?
- Stichtag für die Schülerzahlen ist nach der FESchVO der 15.10.; die Stellen werden zu 7/12 nach dem Vorjahr und zu 5/12 nach dem laufenden Jahr berechnet. Die ASD-Lieferung der Ersatzschule ist damit unmittelbar zuschussrelevant.
Quellen
Recherchestand 19. Oktober 2026
Die nächste Statistik vorbereiten?
Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.

