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Schulverwaltung für freie Schulen in Nordrhein-Westfalen

Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.

Nordrhein-Westfalen auf einen Blick

Schulstatistik und Schulsoftware für Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen, Stand 2026/27
ThemaStand Schuljahr 2026/27
LandessoftwareSchILD-NRW 2 wird vom quelloffenen SVWS-Server des Schulministeriums (mit Webclient und SchILD-NRW 3) abgelöst, der kostenfrei bereitgestellt wird. Eine Nutzungspflicht für Ersatzschulen nennt keine geprüfte Quelle.
MeldewegBis einschließlich 2026/27 importiert das Statistikprogramm ASDPC32 Schüler- und Klassendaten aus einer SIM.TXT nach veröffentlichter Importsemantik; die Schule lädt Vorgabedaten, prüft die Plausibilität, signiert und sendet die verschlüsselte Datei per E-Mail an IT.NRW. Gemeldet werden Summen je Teilklasse, Lehrkräfte als Individualdaten. Ab 2027/28 entstehen die Amtlichen Schuldaten direkt im SVWS-Server, weiter summenbasiert; für Drittanbieter sind ausschließlich die versionierten External-Endpunkte innerhalb der Schulinfrastruktur vorgesehen.
Stichtag 2026/27Bezugswoche des 15.10.2026; Abgabe für Grundschulen und die meisten Schulformen bis 30.09.2026, für Waldorf- und Förderschulen bis 07.10.2026.
FinanzhilfeStichtag für die Schülerzahlen ist nach der FESchVO der 15.10.; die Stellen werden zu 7/12 nach dem Vorjahr und zu 5/12 nach dem laufenden Jahr berechnet. Die ASD-Lieferung der Ersatzschule ist damit unmittelbar zuschussrelevant.
MerkmaleSIM.TXT: Geschlecht 3 männlich, 4 weiblich, 5 divers, 6 ohne Angabe; Staatsangehörigkeit 000 bzw. leer für deutsch, bei mehreren ausländischen die effektive nach Art. 5 EGBGB. Religion in zehn Kategorien (u. a. Syrisch-Orthodox, Alevitisch, Mennonitische Brüdergemeinden; Freikirchen unter „Andere“) mit An- und Abmeldung zum Religionsunterricht. Die „Zuwanderungsgeschichte“ bezieht als einziges Land auch Geburt im Ausland und Zuzug eines Elternteils ein; für Freie Waldorfschulen entfällt dieser Beleg.
LehrkräfteDie Tätigkeit von Lehrkräften ist genehmigungspflichtig; belegt nur nach der ESchVO in alter Fassung, die aktuelle Fassung wurde nicht geprüft.
BesonderheitNeu ab 2026/27 ist ein Beleg zu Schulanmeldungen und Zurückstellungen. Informationsmaterial zum Lieferweg ab 2027/28 hat das MSB für das 1. Quartal 2027 angekündigt.

Was das für Ihre Schulverwaltung heißt

In Nordrhein-Westfalen wählen freie Schulen ihre Software selbst. Alma führt die Statistikmerkmale am Kind und rechnet mit Berichte & Statistiken Schülerzahlen und Merkmale zum Stichtag, je Jahrgangsstufe, als PDF oder Excel zum Übertragen in den Meldeweg des Landes.

Die Vollständigkeitsprüfung zeigt vor dem Stichtag, bei welchen Kindern Angaben fehlen – mit einem Klick in die Akte. Den Stand am Stichtag hält Alma fest, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen.

Berichte & Statistiken ansehen

Häufige Fragen zu Nordrhein-Westfalen

Müssen Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen die Landessoftware nutzen?
SchILD-NRW 2 wird vom quelloffenen SVWS-Server des Schulministeriums (mit Webclient und SchILD-NRW 3) abgelöst, der kostenfrei bereitgestellt wird. Eine Nutzungspflicht für Ersatzschulen nennt keine geprüfte Quelle.
Wie melden freie Schulen in Nordrhein-Westfalen die Schulstatistik?
Bis einschließlich 2026/27 importiert das Statistikprogramm ASDPC32 Schüler- und Klassendaten aus einer SIM.TXT nach veröffentlichter Importsemantik; die Schule lädt Vorgabedaten, prüft die Plausibilität, signiert und sendet die verschlüsselte Datei per E-Mail an IT.NRW. Gemeldet werden Summen je Teilklasse, Lehrkräfte als Individualdaten. Ab 2027/28 entstehen die Amtlichen Schuldaten direkt im SVWS-Server, weiter summenbasiert; für Drittanbieter sind ausschließlich die versionierten External-Endpunkte innerhalb der Schulinfrastruktur vorgesehen.
Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Nordrhein-Westfalen?
Bezugswoche des 15.10.2026; Abgabe für Grundschulen und die meisten Schulformen bis 30.09.2026, für Waldorf- und Förderschulen bis 07.10.2026.
Wie hängt die Finanzhilfe in Nordrhein-Westfalen an der Schulstatistik?
Stichtag für die Schülerzahlen ist nach der FESchVO der 15.10.; die Stellen werden zu 7/12 nach dem Vorjahr und zu 5/12 nach dem laufenden Jahr berechnet. Die ASD-Lieferung der Ersatzschule ist damit unmittelbar zuschussrelevant.

Quellen

Recherchestand 19. Oktober 2026

  1. ASDPC-Anschreiben IT.NRW 2026
  2. Importsemantik SIM.TXT 2026 (Nordrhein-Westfalen)
  3. Eintragungshilfe Amtliche Schuldaten Primarstufe (Nordrhein-Westfalen)
  4. ASDPC und SVWS-Server (svws.nrw.de)
  5. Ersatzschulfinanzierungsverordnung NRW (FESchVO)

Die nächste Statistik vorbereiten?

Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.