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Pflicht angelegt, nicht umgesetzt

Schulverwaltung für freie Schulen in Niedersachsen

Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Niedersachsen, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.

Niedersachsen auf einen Blick

Schulstatistik und Schulsoftware für Ersatzschulen in Niedersachsen, Stand 2026/27
ThemaStand Schuljahr 2026/27
LandessoftwareBisher keine landeseinheitliche Software, verbreitet ist DaNiS des NLQ. Seit 01.08.2026 sieht § 31a NSchG vor, dass öffentliche Schulen, Ersatz- und Ergänzungsschulen die zentrale Schulverwaltungsdatenbank („NEO Niedersachsen“, noch in Entwicklung) nutzen, sobald das Ministerium den Zugang eröffnet; im Kultusausschuss war die Pflicht nur für öffentliche und anerkannte Ersatzschulen genannt.
MeldewegBisher „Erhebung der Schuldaten“ des Kultusministeriums (Unterrichtsversorgung mit Lehrkräfteverzeichnis und Schulstatistik), auch für freie Schulen, mit Schülerdaten als Summen. Künftig vergibt die Landesdatenbank eine landeseindeutige Schülernummer, geliefert wird an eine Vertrauensstelle (§§ 31a, 31b NSchG). Den Meldeweg für 2026/27 nennt keine gefundene Quelle.
Stichtag 2026/27Für 2026/27 nicht gefunden (15.08.2024 und 28.08.2025).
FinanzhilfeDie Finanzhilfe rechnet mit dem Mittelwert der Schülerzahlen am 15.11. und 15.03. Die Schülerlisten mit Ein- und Austrittsdaten sind in einer verpflichtenden digitalen Vorlage einzureichen.
MerkmaleVeröffentlicht wird u. a. nach Religionszugehörigkeit (evangelisch, katholisch, islamisch, sonstige, ohne; nur öffentliche Schulen) und nach Teilnahme an Religion bzw. „Werte und Normen“. Künftig gehen laut § 31b NSchG u. a. Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht, Gemeindeschlüssel, Geburtsland, Staatsangehörigkeit, „gegebenenfalls Datum des Zuzugs nach Deutschland“ und Angaben zum Spracherwerb in ein pseudonymisiertes Bildungsregister.
LehrkräfteJede erstmalige Tätigkeitsaufnahme einer Lehrkraft ist anzuzeigen (§ 146 NSchG); Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung brauchen eine vorherige Unterrichtsgenehmigung (§ 167 Abs. 3 NSchG).
BesonderheitBegründet wurde die Landesdatenbank mit dem Registermodernisierungsgesetz: Bis 31.12.2028 müssten Schulen die Steuer-ID als Ordnungsmerkmal speichern; § 31a NSchG macht Schulen zu registerführenden Stellen nach § 2 IDNrG.

Was das für Ihre Schulverwaltung heißt

In Niedersachsen wählen freie Schulen ihre Software selbst – die im Gesetz angelegte Pflicht zur Landessoftware ist noch nicht umgesetzt. Alma führt die Statistikmerkmale am Kind und rechnet mit Berichte & Statistiken Schülerzahlen und Merkmale zum Stichtag, je Jahrgangsstufe, als PDF oder Excel zum Übertragen in den Meldeweg des Landes.

Die Vollständigkeitsprüfung zeigt vor dem Stichtag, bei welchen Kindern Angaben fehlen – mit einem Klick in die Akte. Den Stand am Stichtag hält Alma fest, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen.

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Häufige Fragen zu Niedersachsen

Müssen Ersatzschulen in Niedersachsen die Landessoftware nutzen?
Bisher keine landeseinheitliche Software, verbreitet ist DaNiS des NLQ. Seit 01.08.2026 sieht § 31a NSchG vor, dass öffentliche Schulen, Ersatz- und Ergänzungsschulen die zentrale Schulverwaltungsdatenbank („NEO Niedersachsen“, noch in Entwicklung) nutzen, sobald das Ministerium den Zugang eröffnet; im Kultusausschuss war die Pflicht nur für öffentliche und anerkannte Ersatzschulen genannt.
Wie melden freie Schulen in Niedersachsen die Schulstatistik?
Bisher „Erhebung der Schuldaten“ des Kultusministeriums (Unterrichtsversorgung mit Lehrkräfteverzeichnis und Schulstatistik), auch für freie Schulen, mit Schülerdaten als Summen. Künftig vergibt die Landesdatenbank eine landeseindeutige Schülernummer, geliefert wird an eine Vertrauensstelle (§§ 31a, 31b NSchG). Den Meldeweg für 2026/27 nennt keine gefundene Quelle.
Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Niedersachsen?
Für 2026/27 nicht gefunden (15.08.2024 und 28.08.2025).
Wie hängt die Finanzhilfe in Niedersachsen an der Schulstatistik?
Die Finanzhilfe rechnet mit dem Mittelwert der Schülerzahlen am 15.11. und 15.03. Die Schülerlisten mit Ein- und Austrittsdaten sind in einer verpflichtenden digitalen Vorlage einzureichen.

Quellen

Recherchestand 19. Oktober 2026

  1. Niedersächsisches Schulgesetz, Lesefassung (§§ 31a, 31b, 146)
  2. Niederschrift Kultusausschuss vom 17.04.2026 (Niedersachsen)
  3. Drucksache 19/10118 zu NEO Niedersachsen
  4. Statistikbroschüre allgemeinbildende Schulen 2025 (Niedersachsen)
  5. Ausführungsbestimmungen Finanzhilfe (Niedersachsen)

Die nächste Statistik vorbereiten?

Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.