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Software frei wählbar

Schulverwaltung für freie Schulen in Brandenburg

Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Brandenburg, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.

Brandenburg auf einen Blick

Schulstatistik und Schulsoftware für Ersatzschulen in Brandenburg, Stand 2026/27
ThemaStand Schuljahr 2026/27
LandessoftwareweBBschule, Eigenentwicklung des Bildungsministeriums, für die Schulen des Landes kostenfrei und auch für öffentliche Schulen nur ein Angebot. Ob Ersatzschulen sie nutzen dürfen, ist nicht belegt; die Softwarewahl ist frei, Pflicht sind die Lieferung an ZENSOS und die Teilnahme an der Zentralen Schülerdatei.
MeldewegSchuldatenerhebung über das Webverfahren ZENSOS als Individualdaten: Import der Dateien SPnnnnnn.TXT (Schülerindividualdaten), KL… (Klassen), SK… (Kurse), DS… (Schuldaten), FL… (Lehrkräfte freier Schulen), LU… (Unterrichtseinsatz) und LA… (Ermäßigungen) oder manuelle Erfassung. Satzbeschreibung und Schlüsselverzeichnis (Teil C) sowie die Besonderheiten für freie Schulen (Teil D) liegen nur hinter dem persönlichen Schulportal-Login.
Stichtag 2026/2707.09.2026; Erfassung bis 17.09.2026.
FinanzhilfeDer Betriebskostenzuschuss beruht auf den Zahlen der Schuldatenerhebung (erste und zweite Berechnung), endgültig auf Monatsdurchschnitten; Fristen sind der 30.04., 15.11. und 31.03. (ESZV). Klassenlisten sind fünf Jahre prüffähig aufzubewahren.
MerkmaleErhoben werden das volle Geburtsdatum, Geburtsland und Zuzugsjahr (vierstellig) bei nicht in Deutschland Geborenen sowie ein Status (Deutscher, Ausländer, Asylbewerber, Flüchtling/Asylberechtigter) mit genau einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Doppelstaater mit deutscher Staatsangehörigkeit zählen nicht als Ausländer. Dazu „Nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie“ (Schlüssel 22), Jahr der Ersteinschulung (unbekannt = 9999) und Befreiung vom LER-Unterricht. Religion wird nicht erhoben.
Altersgemischte GruppenFür Montessori-Schulen gibt es die Klassenart „jahrgangsübergreifend“ bzw. FLEX, für fächerübergreifenden Unterricht an freien Schulen das Fach „XX“.
LehrkräfteAufnahme, Beendigung und Unterrichtseinsatz von Lehrkräften sind dem Schulamt unverzüglich anzuzeigen (§ 121 Abs. 4 BbgSchulG).
BesonderheitErsatzschulen müssen an der Zentralen Schülerdatei mit landeseindeutiger Schülernummer teilnehmen (§ 65a BbgSchulG).

Was das für Ihre Schulverwaltung heißt

In Brandenburg wählen freie Schulen ihre Software selbst. Alma führt die Statistikmerkmale am Kind und rechnet mit Berichte & Statistiken Schülerzahlen und Merkmale zum Stichtag, je Jahrgangsstufe, als PDF oder Excel zum Übertragen in den Meldeweg des Landes.

Die Vollständigkeitsprüfung zeigt vor dem Stichtag, bei welchen Kindern Angaben fehlen – mit einem Klick in die Akte. Den Stand am Stichtag hält Alma fest, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen.

Berichte & Statistiken ansehen

Häufige Fragen zu Brandenburg

Müssen Ersatzschulen in Brandenburg die Landessoftware nutzen?
weBBschule, Eigenentwicklung des Bildungsministeriums, für die Schulen des Landes kostenfrei und auch für öffentliche Schulen nur ein Angebot. Ob Ersatzschulen sie nutzen dürfen, ist nicht belegt; die Softwarewahl ist frei, Pflicht sind die Lieferung an ZENSOS und die Teilnahme an der Zentralen Schülerdatei.
Wie melden freie Schulen in Brandenburg die Schulstatistik?
Schuldatenerhebung über das Webverfahren ZENSOS als Individualdaten: Import der Dateien SPnnnnnn.TXT (Schülerindividualdaten), KL… (Klassen), SK… (Kurse), DS… (Schuldaten), FL… (Lehrkräfte freier Schulen), LU… (Unterrichtseinsatz) und LA… (Ermäßigungen) oder manuelle Erfassung. Satzbeschreibung und Schlüsselverzeichnis (Teil C) sowie die Besonderheiten für freie Schulen (Teil D) liegen nur hinter dem persönlichen Schulportal-Login.
Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Brandenburg?
07.09.2026; Erfassung bis 17.09.2026.
Wie hängt die Finanzhilfe in Brandenburg an der Schulstatistik?
Der Betriebskostenzuschuss beruht auf den Zahlen der Schuldatenerhebung (erste und zweite Berechnung), endgültig auf Monatsdurchschnitten; Fristen sind der 30.04., 15.11. und 31.03. (ESZV). Klassenlisten sind fünf Jahre prüffähig aufzubewahren.

Quellen

Recherchestand 19. Oktober 2026

  1. Metadaten Schuldatenerhebung 2025, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
  2. Schuldatenerhebung im Schulportal Brandenburg
  3. weBBschule im Schulportal Brandenburg
  4. Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
  5. Ersatzschulzuschussverordnung Brandenburg (ESZV)

Die nächste Statistik vorbereiten?

Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.