Landessoftware ist Pflicht
Schulverwaltung für freie Schulen in Bayern
Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Bayern, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.
Bayern auf einen Blick
| Thema | Stand Schuljahr 2026/27 |
|---|---|
| Landessoftware | ASV (Amtliche Schulverwaltung) mit dem zentralen Verfahren ASD (Amtliche Schuldaten) des Kultusministeriums, Module kostenlos. Für staatlich genehmigte Ersatzschulen Pflicht (Art. 113b Abs. 8, Art. 92 Abs. 5 BayEUG); der BayVerfGH hat die Klage dagegen am 21.05.2026 abgewiesen (Vf. 19-VII-17). |
| Meldeweg | Übermittlung ausschließlich über ASV an ASD als Individualdaten. Aus den Hilfsmerkmalen Name, Vornamen, Geburtstag und Geburtsort bildet das System ein Pseudonym, danach werden die Hilfsmerkmale gelöscht. Andere Software kann nur zuliefern, etwa über den dokumentierten XML-Schülerstammdaten-Import. |
| Stichtag 2026/27 | 01.10.2026; Übermittlung spätestens am 10.10.2026. Gemeldet werden die realen Verhältnisse am Stichtag, nicht der Planungsstand. |
| Finanzhilfe | Keine eigene Zählung der Ersatzschule: Maßgebend sind die Verhältnisse am Stichtag der Amtlichen Schuldaten für das dem Abrechnungsschuljahr vorhergehende Schuljahr (Art. 31 Abs. 3 BaySchFG). Auch die über ASV gemeldeten Lehrkräftedaten dienen der Bezuschussung (Art. 113a BayEUG). |
| Merkmale | Das Gesetz zählt u. a. Geburtsmonat und -jahr, Wohnort (Gemeindekennzahl, geografische Gitterzelle), Geburtsland, Jahr des Zuzugs, Muttersprache nur als deutsch/nicht deutsch und Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich) auf. ASV kennt die Geschlechter M, W, D und oA; seit 2026 gibt es den Förderschwerpunkt „AUT“ (Autismus). Die Werteliste für die Religionszugehörigkeit ist nicht veröffentlicht. |
| Lehrkräfte | Jede Lehrkraft an einer Ersatzschule braucht eine Unterrichtsgenehmigung (Art. 94 Abs. 3 BayEUG). |
| Besonderheit | Für externe Entwickler gibt es den „Export für Notenverwaltungen“ mit XSD-Definitionspaketen, eine Testversion mit Spieldaten und einen technischen Ansprechpartner im StMUK. |
Was das für Ihre Schulverwaltung heißt
In Bayern meldet eine Ersatzschule ihre Statistik über die Landessoftware. Alma ersetzt sie dafür nicht, sondern übernimmt die Verwaltung daneben: Aufnahme, Verträge, Schulgeld, Elternkommunikation und Personal.
Die Statistikmerkmale führt Alma trotzdem vollständig am Kind. Berichte & Statistiken zeigt vor dem Stichtag, wo Angaben fehlen, und rechnet Schülerzahlen und Merkmale zum Abgleich mit der Landessoftware.
Häufige Fragen zu Bayern
- Müssen Ersatzschulen in Bayern die Landessoftware nutzen?
- ASV (Amtliche Schulverwaltung) mit dem zentralen Verfahren ASD (Amtliche Schuldaten) des Kultusministeriums, Module kostenlos. Für staatlich genehmigte Ersatzschulen Pflicht (Art. 113b Abs. 8, Art. 92 Abs. 5 BayEUG); der BayVerfGH hat die Klage dagegen am 21.05.2026 abgewiesen (Vf. 19-VII-17).
- Wie melden freie Schulen in Bayern die Schulstatistik?
- Übermittlung ausschließlich über ASV an ASD als Individualdaten. Aus den Hilfsmerkmalen Name, Vornamen, Geburtstag und Geburtsort bildet das System ein Pseudonym, danach werden die Hilfsmerkmale gelöscht. Andere Software kann nur zuliefern, etwa über den dokumentierten XML-Schülerstammdaten-Import.
- Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Bayern?
- 01.10.2026; Übermittlung spätestens am 10.10.2026. Gemeldet werden die realen Verhältnisse am Stichtag, nicht der Planungsstand.
- Wie hängt die Finanzhilfe in Bayern an der Schulstatistik?
- Keine eigene Zählung der Ersatzschule: Maßgebend sind die Verhältnisse am Stichtag der Amtlichen Schuldaten für das dem Abrechnungsschuljahr vorhergehende Schuljahr (Art. 31 Abs. 3 BaySchFG). Auch die über ASV gemeldeten Lehrkräftedaten dienen der Bezuschussung (Art. 113a BayEUG).
Quellen
Recherchestand 19. Oktober 2026
Die nächste Statistik vorbereiten?
Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.

