Landessoftware freiwillig
Schulverwaltung für freie Schulen in Baden-Württemberg
Landessoftware, Meldeweg, Stichtag und Finanzhilfe für Ersatzschulen in Baden-Württemberg, Stand 2026/27 – und was das für die Schulverwaltung heißt.
Baden-Württemberg auf einen Blick
| Thema | Stand Schuljahr 2026/27 |
|---|---|
| Landessoftware | ASV-BW des Instituts für Bildungsanalysen, für alle Schularten kostenfrei. Für Ersatzschulen freiwillig; Pflicht ist seit 2023/24 nur die elektronische Schulstatistik (ESS) über ein von der Kultusverwaltung bereitgestelltes Verfahren (§ 116 Abs. 2 SchG). |
| Meldeweg | Abgabe der ESS über das Webmodul ESS-Online oder über das ESS-Modul in ASV-BW (setzt einen KISS-Anschluss voraus). ESS-Online bietet keinen Datenimport; ein Excel-Import (Import.xlsx) besteht nur in ASV-BW. Die ESS besteht überwiegend aus Summenbögen, dazu kommen der SIS-Klassenbogen mit einer anonymen Zeile je Schüler und der Religionsbogen. |
| Stichtag 2026/27 | 21.10.2026; Abgabe für allgemeinbildende Schulen bis 04.11.2026. Stichwoche für Unterrichtsstunden und Religionsbögen vom 19.10.2026 bis 24.10.2026. |
| Finanzhilfe | Maßgeblich ist die Schülerzahl am Stichtag der amtlichen Schulstatistik, gewichtet mit 7/12 aus dem Vorjahr und 5/12 aus dem laufenden Jahr (§ 18 PSchG). Bis spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag reicht die Schule beim Regierungspräsidium Schüler je Klasse, Zahl der Klassen und Schüler mit Wohnsitz in der Schulortgemeinde nach (VVPSchG Nr. 23). |
| Merkmale | Der Religionsbogen zählt nur Schüler evangelischer und katholischer Konfession sowie die Teilnahme am Religionsunterricht einschließlich konfessionell-kooperativem Unterricht, „ohne RU“ und „abgemeldet“. Ein Zuzugsjahr ist nicht vorgesehen; Geburtsland und Verkehrssprache gehen nur in den Migrationshintergrund ein. Staatsangehörigkeitsschlüssel mit Sonderwerten 910, 997 (staatenlos), 998 (ungeklärt) und 999 (ohne Angabe); den Wohnort melden Privatschulen nur für Schüler am Schulort gemeindegenau, sonst auf Kreisebene. |
| Altersgemischte Gruppen | Jahrgangsübergreifende Klassen zählen bei der Klassenstufe der Mehrheit, bei Gleichstand bei der niedrigeren. |
| Lehrkräfte | Veränderungen bei Leitung und Lehrkräften sind schriftlich mitzuteilen (VVPSchG Nr. 10). Die Lehrkräftebögen 1 und 2 der ESS sind manuell auszufüllen. |
| Besonderheit | Das Projekt „Individualdaten aus der Schulstatistik“ plant die Umstellung nach Plan zum Schuljahr 2027/28, mit den Teilprojekten „Rollout ASV-BW an Privatschulen“, „Technische Umsetzung weiterer Geschlechter in ASV“ und „ID-Management“. |
Was das für Ihre Schulverwaltung heißt
In Baden-Württemberg wählen freie Schulen ihre Software selbst. Alma führt die Statistikmerkmale am Kind und rechnet mit Berichte & Statistiken Schülerzahlen und Merkmale zum Stichtag, je Jahrgangsstufe, als PDF oder Excel zum Übertragen in den Meldeweg des Landes.
Die Vollständigkeitsprüfung zeigt vor dem Stichtag, bei welchen Kindern Angaben fehlen – mit einem Klick in die Akte. Den Stand am Stichtag hält Alma fest, damit spätere Änderungen die Meldung nicht verfälschen.
Häufige Fragen zu Baden-Württemberg
- Müssen Ersatzschulen in Baden-Württemberg die Landessoftware nutzen?
- ASV-BW des Instituts für Bildungsanalysen, für alle Schularten kostenfrei. Für Ersatzschulen freiwillig; Pflicht ist seit 2023/24 nur die elektronische Schulstatistik (ESS) über ein von der Kultusverwaltung bereitgestelltes Verfahren (§ 116 Abs. 2 SchG).
- Wie melden freie Schulen in Baden-Württemberg die Schulstatistik?
- Abgabe der ESS über das Webmodul ESS-Online oder über das ESS-Modul in ASV-BW (setzt einen KISS-Anschluss voraus). ESS-Online bietet keinen Datenimport; ein Excel-Import (Import.xlsx) besteht nur in ASV-BW. Die ESS besteht überwiegend aus Summenbögen, dazu kommen der SIS-Klassenbogen mit einer anonymen Zeile je Schüler und der Religionsbogen.
- Wann ist der Stichtag der Schulstatistik 2026/27 in Baden-Württemberg?
- 21.10.2026; Abgabe für allgemeinbildende Schulen bis 04.11.2026. Stichwoche für Unterrichtsstunden und Religionsbögen vom 19.10.2026 bis 24.10.2026.
- Wie hängt die Finanzhilfe in Baden-Württemberg an der Schulstatistik?
- Maßgeblich ist die Schülerzahl am Stichtag der amtlichen Schulstatistik, gewichtet mit 7/12 aus dem Vorjahr und 5/12 aus dem laufenden Jahr (§ 18 PSchG). Bis spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag reicht die Schule beim Regierungspräsidium Schüler je Klasse, Zahl der Klassen und Schüler mit Wohnsitz in der Schulortgemeinde nach (VVPSchG Nr. 23).
Quellen
Recherchestand 19. Oktober 2026
Die nächste Statistik vorbereiten?
Im Testzugang zeigt Alma Berichte & Statistiken mit Beispieldaten – Schülerzahlen und Merkmale am Stichtag, fehlende Angaben und den Sprung in die Akte.

