# Schulverwaltung für freie Schulen in Nordrhein-Westfalen

Quelle: https://www.alma.schule/schulverwaltung/nordrhein-westfalen · Recherchestand: 2026-10-19

| Thema | Stand Schuljahr 2026/27 |
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| Landessoftware | SchILD-NRW 2 wird vom quelloffenen SVWS-Server des Schulministeriums (mit Webclient und SchILD-NRW 3) abgelöst, der kostenfrei bereitgestellt wird. Eine Nutzungspflicht für Ersatzschulen nennt keine geprüfte Quelle. |
| Meldeweg | Bis einschließlich 2026/27 importiert das Statistikprogramm ASDPC32 Schüler- und Klassendaten aus einer SIM.TXT nach veröffentlichter Importsemantik; die Schule lädt Vorgabedaten, prüft die Plausibilität, signiert und sendet die verschlüsselte Datei per E-Mail an IT.NRW. Gemeldet werden Summen je Teilklasse, Lehrkräfte als Individualdaten. Ab 2027/28 entstehen die Amtlichen Schuldaten direkt im SVWS-Server, weiter summenbasiert; für Drittanbieter sind ausschließlich die versionierten External-Endpunkte innerhalb der Schulinfrastruktur vorgesehen. |
| Stichtag 2026/27 | Bezugswoche des 15.10.2026; Abgabe für Grundschulen und die meisten Schulformen bis 30.09.2026, für Waldorf- und Förderschulen bis 07.10.2026. |
| Finanzhilfe | Stichtag für die Schülerzahlen ist nach der FESchVO der 15.10.; die Stellen werden zu 7/12 nach dem Vorjahr und zu 5/12 nach dem laufenden Jahr berechnet. Die ASD-Lieferung der Ersatzschule ist damit unmittelbar zuschussrelevant. |
| Merkmale | SIM.TXT: Geschlecht 3 männlich, 4 weiblich, 5 divers, 6 ohne Angabe; Staatsangehörigkeit 000 bzw. leer für deutsch, bei mehreren ausländischen die effektive nach Art. 5 EGBGB. Religion in zehn Kategorien (u. a. Syrisch-Orthodox, Alevitisch, Mennonitische Brüdergemeinden; Freikirchen unter „Andere“) mit An- und Abmeldung zum Religionsunterricht. Die „Zuwanderungsgeschichte“ bezieht als einziges Land auch Geburt im Ausland und Zuzug eines Elternteils ein; für Freie Waldorfschulen entfällt dieser Beleg. |
| Lehrkräfte | Die Tätigkeit von Lehrkräften ist genehmigungspflichtig; belegt nur nach der ESchVO in alter Fassung, die aktuelle Fassung wurde nicht geprüft. |
| Besonderheit | Neu ab 2026/27 ist ein Beleg zu Schulanmeldungen und Zurückstellungen. Informationsmaterial zum Lieferweg ab 2027/28 hat das MSB für das 1. Quartal 2027 angekündigt. |

## Quellen

- [ASDPC-Anschreiben IT.NRW 2026](https://schulverwaltungsprogramme.msb.nrw.de/download/ASDPC-Anschreiben-ITNRW_2026.pdf)
- [Importsemantik SIM.TXT 2026 (Nordrhein-Westfalen)](https://schulverwaltungsprogramme.msb.nrw.de/Importsemantik_A_S_FW_2026.pdf)
- [Eintragungshilfe Amtliche Schuldaten Primarstufe (Nordrhein-Westfalen)](https://schulverwaltungsprogramme.msb.nrw.de/download/Eintraghilfe_Primarstufe.pdf)
- [ASDPC und SVWS-Server (svws.nrw.de)](https://www.svws.nrw.de/statistik/asdpc-svws-server)
- [Ersatzschulfinanzierungsverordnung NRW (FESchVO)](https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/22052026-ersatzschulfinanzierungsverordnung-feschvo/)
