# Schulverwaltung für freie Schulen in Hessen

Quelle: https://www.alma.schule/schulverwaltung/hessen · Recherchestand: 2026-10-19

| Thema | Stand Schuljahr 2026/27 |
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| Landessoftware | LUSD (Lehrer- und Schülerdatenbank), webbasierte Eigenentwicklung des Kultusministeriums. Für zuschussberechtigte Ersatzschulen Pflicht (§ 3 Abs. 1 ESchFG); Schulen ohne LUSD-Zugang, etwa in der Wartefrist, übermitteln digital in einem von der Erhebungsstelle bestimmten Format. |
| Meldeweg | Die abgeschottete Statistikstelle zieht die Daten als Einzeldatensätze mit verschlüsseltem Kennzeichen aus der LUSD (§ 35 SchDSV). Während der Erhebung übernimmt das System die Daten jede Nacht ins Kultusdatawarehouse und spiegelt sie morgens als Prüfbericht zurück. Eine öffentliche Importschnittstelle für Fremdsoftware gibt es nicht, wohl aber CSV-Berichte wie die „SCHÜLERGESAMTLISTE (CSV)“. |
| Stichtag 2026/27 | 01.11.2026; bis dahin müssen alle für die Landesschulstatistik erforderlichen Daten in der LUSD erfasst sein. Korrekturen nach dem Stichtag werden laut LUSD-Anleitung nicht berücksichtigt. |
| Finanzhilfe | Das Land zahlt nach den LUSD-Schülerzahlen am Stichtag. Die Kommunen zahlen je Schüler mit Wohnsitz in ihrem Gebiet am Stichtag 75 % des Gastschulbeitrags; Inklusionsnachweise sind bis 31.10. fällig (§§ 3, 7 ESchFG). |
| Merkmale | Anlage 2 des Erlasses vom 01.12.2025 listet die Merkmale für Ersatzschulen, u. a. Wohnort als Amtlicher Gemeindeschlüssel, Geburtsmonat und -jahr, Geburtsland, Staatsangehörigkeiten, Verkehrssprachen in der Familie, Zuzug, Konfession und Abmeldung vom Religionsunterricht. Die LUSD führt als einziges Land zwei Staatsangehörigkeiten und zwei Familiensprachen; „Zuzug nach Deutschland“ ist nur bei nicht in Deutschland geborenen Schülern der Schulformen NDHS und VLK Pflicht. |
| Altersgemischte Gruppen | Jahrgangsgemischte Lerngruppen werden in der LUSD als schulform- bzw. stufenübergreifende Klassen angelegt. |
| Lehrkräfte | Ersatzschulen müssen in der LUSD mindestens eine Lehrkraft erfassen, weil jede Klasse einen Klassenlehrer braucht. Die Lehrkräftedaten privater Schulen ermittelt das Statistische Landesamt selbst. |
| Besonderheit | Der Erlass zur Landesschulstatistik gilt vom 01.08.2026 bis 31.12.2033. Bei Zurückstellungen widersprechen sich die Quellen: Die LUSD-Anleitung zählt sie zu den Daten der Ersatzschulen, Anlage 2 des Erlasses nicht. |

## Quellen

- [Ersatzschulfinanzierungsgesetz Hessen, GVBl. 2024 Nr. 7](https://verkuendung.hessen.de/sites/verkuendung.hessen.de/files/veroeffentlichungsplattform_plugin/published/212/GVBl_2024_Nr_7_Regelungstext.pdf)
- [Erlass zur Landesschulstatistik vom 01.12.2025, ABl. 2/26 (Hessen)](https://www.hessisches-amtsblatt.de/upload/2026/02/public/d83ddc07-0c1f-473e-9007-509663e7c6a0.pdf)
- [LUSD-Anleitung Datenpflege zur Landesschulstatistik (Hessen)](https://schulehessen.de/LUSD-Anleitungen/Statistik%20und%20Berichte/Datenpflege%20zur%20Landesschulstatistik.pdf)
- [Schul-Datenschutzverordnung Hessen (SchDSV)](https://b-g-s.de/wp-content/uploads/2024/06/Schul_DatenschutzVO_12_2023.pdf)
- [Einführung und Konzept der LUSD (Digitale Schule Hessen)](https://digitale-schule.hessen.de/digitale-infrastruktur-und-verwaltung/lehrer-und-schuelerdatenbank-lusd/einfuehrung-und-konzept-der-lusd)
