# Schulverwaltung für freie Schulen in Baden-Württemberg

Quelle: https://www.alma.schule/schulverwaltung/baden-wuerttemberg · Recherchestand: 2026-10-19

| Thema | Stand Schuljahr 2026/27 |
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| Landessoftware | ASV-BW des Instituts für Bildungsanalysen, für alle Schularten kostenfrei. Für Ersatzschulen freiwillig; Pflicht ist seit 2023/24 nur die elektronische Schulstatistik (ESS) über ein von der Kultusverwaltung bereitgestelltes Verfahren (§ 116 Abs. 2 SchG). |
| Meldeweg | Abgabe der ESS über das Webmodul ESS-Online oder über das ESS-Modul in ASV-BW (setzt einen KISS-Anschluss voraus). ESS-Online bietet keinen Datenimport; ein Excel-Import (Import.xlsx) besteht nur in ASV-BW. Die ESS besteht überwiegend aus Summenbögen, dazu kommen der SIS-Klassenbogen mit einer anonymen Zeile je Schüler und der Religionsbogen. |
| Stichtag 2026/27 | 21.10.2026; Abgabe für allgemeinbildende Schulen bis 04.11.2026. Stichwoche für Unterrichtsstunden und Religionsbögen vom 19.10.2026 bis 24.10.2026. |
| Finanzhilfe | Maßgeblich ist die Schülerzahl am Stichtag der amtlichen Schulstatistik, gewichtet mit 7/12 aus dem Vorjahr und 5/12 aus dem laufenden Jahr (§ 18 PSchG). Bis spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag reicht die Schule beim Regierungspräsidium Schüler je Klasse, Zahl der Klassen und Schüler mit Wohnsitz in der Schulortgemeinde nach (VVPSchG Nr. 23). |
| Merkmale | Der Religionsbogen zählt nur Schüler evangelischer und katholischer Konfession sowie die Teilnahme am Religionsunterricht einschließlich konfessionell-kooperativem Unterricht, „ohne RU“ und „abgemeldet“. Ein Zuzugsjahr ist nicht vorgesehen; Geburtsland und Verkehrssprache gehen nur in den Migrationshintergrund ein. Staatsangehörigkeitsschlüssel mit Sonderwerten 910, 997 (staatenlos), 998 (ungeklärt) und 999 (ohne Angabe); den Wohnort melden Privatschulen nur für Schüler am Schulort gemeindegenau, sonst auf Kreisebene. |
| Altersgemischte Gruppen | Jahrgangsübergreifende Klassen zählen bei der Klassenstufe der Mehrheit, bei Gleichstand bei der niedrigeren. |
| Lehrkräfte | Veränderungen bei Leitung und Lehrkräften sind schriftlich mitzuteilen (VVPSchG Nr. 10). Die Lehrkräftebögen 1 und 2 der ESS sind manuell auszufüllen. |
| Besonderheit | Das Projekt „Individualdaten aus der Schulstatistik“ plant die Umstellung nach Plan zum Schuljahr 2027/28, mit den Teilprojekten „Rollout ASV-BW an Privatschulen“, „Technische Umsetzung weiterer Geschlechter in ASV“ und „ID-Management“. |

## Quellen

- [§ 116 Schulgesetz Baden-Württemberg](https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=SchulG_BW_!_116)
- [Anschreiben an die Schulen zur ESS 2026/27 (Baden-Württemberg)](https://scs-hilfe.kultus-bw.de/hc-pages/SCS/ESS/docrenderservice/attachmentservice/attachments/getMedia/d3b2e729-c576-474f-a7b9-95c98a71ca9f/de/*/*/Anschreiben%20an%20die%20Schulen%20zur%20ESS%202026-27.pdf)
- [FAQ ESS für Privatschulen (Baden-Württemberg)](https://scs-hilfe.kultus-bw.de/hc-pages/SCS/ESS/viewArticle.html?hl=de&d=0d347a03-a0f1-490f-a6e4-80a53518523b&c=1_450_813_815_782_922_)
- [§ 18 Privatschulgesetz Baden-Württemberg](https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NNLBW00007DB3)
- [Schlüssel- und Abkürzungsverzeichnis ESS (Baden-Württemberg)](https://scs-hilfe.kultus-bw.de/hc-pages/SCS/ESS/docrenderservice/attachmentservice/attachments/getMedia/e486de6a-528d-4211-bf29-74f0ac4f9c8c/de/*/*/Schl%C3%BCssel-%20und%20Abk%C3%BCrzungsverzeichnis.pdf)
